Recht auf Schule für Alle in Sachsen
ein Gemeinschaftsprojekt von
- Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
- Ausländerrat Dresden e.V.
- Bündnis gegen Rassismus/ ENS e.V.
- GEW Sachsen e.V.
- Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
sowie zahlreichen weitere Initativen
Noch kein Schulplatz?
Wenn ein schulpflichtiges Kind zwei Monate nach Ankunft keinen Schulplatz erhalten hat, kann das Recht auf Beschulung rechtlich geltend gemacht werden. Dafür wird ein Antrag auf Beschulung an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gestellt und parallel ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Diese Schritte signalisieren eine mögliche Grundrechtsverletzung und führen in der Regel dazu, dass sehr schnell ein Schulplatz zugewiesen wird.
Auf den folgenden Seiten bieten wir Materialien, Orientierung und konkrete Unterstützungsangebote an, die zeigen, wie wir das Problem angehen und wie Eltern, Fachkräfte und Interessierte aktiv werden können. Diese Inhalte helfen dabei, Rechte geltend zu machen, Verfahren zu verstehen und passende Ansprechpartner zu finden.
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung
In Sachsen warteten Anfang des Schuljahres 2025/2026 rund 800 Kinder auf einen Schulplatz! Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind dieses Recht wahrnehmen kann und nicht in einer Warteschleife Bildungschancen verliert. Wir möchten damit allen Kindern in Sachsen Teilhabe ermöglichen und sicherstellen, dass kein Kind außen vor bleibt.
Wie zeigt sich das Problem in Sachsen?
Viele Kinder erhalten trotz Anmeldung monatelang keinen Schulplatz und verlieren wichtige Lernzeit. Obwohl die Schulpflicht spätestens zwei Monate nach Anmeldung greift, kommt es oft zu längeren Verzögerungerungen. Seit 2024 machen wir auf diesen Missstand aufmerksam und setzen uns dafür ein, dass Kinder ihr Recht auf Bildung auch tatsächlich wahrnehmen können. Diese Seite soll Eltern, Fachberatungen und Interessierten einen Überblick über unsere Arbeit geben und konkrete Handlungsmöglichkeiten vermitteln.
Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Bildung ist in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 28) sowie im Grundgesetz verankert. Nach europäischem Recht muss der Zugang zur Bildung für schutzsuchende Kinder „sobald wie möglich“ erfolgen und darf „nicht mehr als zwei Monate verzögert“ werden. Nach sächsischem Schulrecht hat jedes schulpflichtige Kind Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung, unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlicher Lage.
Quelle: Interne Anfragen an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Sachsen
Wer wird sind!
Wir sind ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Fachverbänden, Gewerkschaften, kommunalen Akteur*innen und Einzelpersonen. Wir sind überparteilich. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass jedes Kind in Sachsen – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus – sein Recht auf Schulbildung wahrnehmen kann.
Unsere Position:
- Bildung ist ein Menschenrecht.
- Schulpflicht gilt für alle Kinder – ohne Ausnahme.
- Kinder dürfen nicht in einer Warteschleife Bildungschancen verlieren. Die Trennung von Asylverfahren und Schulverwaltungsverfahren muss konsequent umgesetzt werden.
Das Bündnis wird getragen von über 30 Organisationen, darunter:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.., Ausländerrat Dresden e.V., Bündnis gegen Rassismus Sachsen , GEW Sachsen, Kinderschutzbund Sachsen, sowie zahlreichen weitere Initativen











