Schule für Ihr Kind in Sachsen – Ihre Rechte und Möglichkeiten
Sie sind mit Ihrem Kind nach Deutschland gekommen und haben noch keinen Schulplatz?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Rechten, Pflichten und Unterstützungsmöglichkeiten.
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Das ist ein Kinderrecht. Kinder brauchen Bildung und ihre Altersgenossen, damit sie sich gut entwickeln und nicht zu viel Schulstoff verpassen. Wenn sie zu viel Schulstoff verpassen, hat das negative Auswirkung auf ihren Bildungserfolg.
Im Grundgesetz, der Verfassung Deutschlands, gibt es eine Schulpflicht. Ihr Kind hat das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen.
Als Sorgeberechtigte müssen Sie Ihr Kind deshalb zur Schule anmelden.
In Sachsen beginnt die Schulpflicht spätestens zwei Monate nach der Ankunft. Die Zeit, die Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung verbracht haben, zählt bereits.
Das ist durch europäische Gesetzgebung festgeschrieben. Daran muss sich Sachsen halten. Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) muss alles tun, damit Ihr Kind nach zwei Monaten die Schule besuchen kann.
Handlungsanweisung: So gehen Sie vor
Melden Sie Ihr Kind über das Online-Formular des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) an. Das Landesamt für Schule und Bildung sollte Ihnen dann zeitnah einen Gesprächstermin zur Bildungsberatung mitteilen.
- Halten Sie wichtige Dokumente bereit (Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Impfstatus)!
Danach sollten Sie für Ihr Kind einen Schulplatz angeboten bekommen.
Kein Schulplatz innerhalb von 2 Monaten?
- Wenn Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten keinen Schulplatz bekommen hat, stellen Sie einen „Antrag auf Beschulung“ (Dokument 1).
Was passiert mit dem Antrag?
- Der Antrag auf Beschulung wird an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Sachsen gerichtet. Es wird gleichzeitig ein Eilantrag auf Beschulung (Dokument 2) bei dem Verwaltungsgericht gestellt. Der Eilantrag signalisiert, dass ein Grundrecht verletzt. Die Behörden müssen schnell handeln.
Wann kommt nach dem Antrag?
- Das Landesamt für Schule und Bildung muss auf den Antrag schnell reagieren, denn es handelt sich dabei um eine juristische Klage. Bisher bekamen Kinder dadurch sehr schnell einen Schulplatz. Es kann aber sein, dass ihr Kind einen Platz an einer weiter entfernten Schule bekommt, es also einen längeren Schulweg hat. Das ist abhängig davon, wie alt Ihr Kind ist, wo Sie wohnen (z.B. in Dresden/Leipzig/Chemnitz) und ob Ihr Kind die Schule mit dem Bus oder der Tram alleine erreichen kann.
Kostet es Geld?
- Sie haben das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin damit zu beauftragen, Ihnen zu helfen, alles auszufüllen und einzureichen. Das kostet Geld. Sie können aber Prozesskostenhilfe beantragen. Wie Sie das machen, können Sie die Sozialmigrationsdienste fragen. Diese helfen Ihnen auch dabei, einen passenden Anwalt oder Anwältin zu finden, die sich mit dem Thema gut auskennt.
Wenn Sie in diesem Prozess Unterstützung brauchen, können Sie z.B. in einer Migrationsberatungsstelle Unterstützung bekommen.
